Franchising

Franchising ist ein partnerschaftliches Vertriebssystem, das es Existenzgründern ermöglicht, ein etabliertes Geschäftskonzept gegen Entgelt zu nutzen. Auf der einen Seite dieses Vertriebssystems steht das bestehende Unternehmen – der Franchisegeber, auf der anderen ein oder mehrere Gründer – die Franchisenehmer. Auf Basis eines Franchisevertrags werden den Franchisepartnern vom Franchisegeber die Nutzungsrechte des Geschäftskonzepts eingeräumt. Dabei wird der Zeitraum, in dem das Franchisesystem von den Partnern betrieben wird, vom Franchisegeber bestimmt. Während dieser Zeit darf der Franchisenehmer neben der Geschäftsidee auch den Namen und das Design verwenden, um Waren zu verkaufen oder Dienstleistungen zu erbringen. Er profitiert von einem bereits funktionierenden Geschäftsmodell, da das Konzept erprobt ist und vom Franchisegeber ständig weiterentwickelt wurde. Im Gegenzug muss der Franchisenehmer für den Erwerb der Lizenzen und der Nutzungsrechte Gebühren – Eintritts- und/oder Franchisegebühren – an den Franchisegeber entrichten.

Franchisegeber und Franchisenehmer

Wer ist Franchisegeber?

Ein Franchisegeber ist ein Unternehmer, der seine Geschäftsidee mithilfe von Franchising expandiert. Dies geschieht, indem er Franchiselizenzen und damit die Nutzungsrechte seines Geschäftskonzepts inkl. Design und Name gegen Gebühr an weitere selbstständige Unternehmer verkauft. Zudem sind die Geschäftsprozesse so konfiguriert, dass sie dank einheitlicher Standards ganz einfach vervielfacht werden können. Für den Erfolg des Systems müssen beide Seiten zusammenarbeiten: der Franchisegeber in der Systemzentrale, wo er das Konzept verwaltet und weiterentwickelt, der Franchisenehmer vor Ort im direkten Kontakt mit dem Kunden.

Wer ist Franchisenehmer?

Ein Franchisenehmer oder Franchisepartner ist ein selbstständiger Unternehmer, mit allen Rechten und Pflichten, welcher durch den Lizenzerwerb ein bestehendes Geschäftskonzepts eines Franchisegebers nutzen darf. Wer mit dem Gedanken spielt, Franchisenehmer zu werden, sollte sich bewusst sein, dass hierbei eigenverantwortlich und selbstständig gehandelt und gehaftet wird. Da der Erfolg des Franchise-Unternehmens auch im Interesse des Franchisenehmers liegt, sollte zunächst nach der geeigneten Branche und anschließend dem geeigneten Franchisesystem gesucht werden. Der Franchisenehmer sollte sich in jedem Fall zu 100% mit dem Franchise-Unternehmen identifizieren und hinter dem Produkt oder der Dienstleistung stehen können.

Franchisesystem / Franchisekonzept

Ein Franchisesystem bzw. -konzept ist ein Vertriebssystem, bei dem ein erfahrener Unternehmer/ein erfahrenes Unternehmen (Franchisegeber) seine Geschäftsidee gegen eine vertraglich vereinbarte Gebühr an einen oder mehrere selbstständige Unternehmer (Franchisenehmer) weitergibt. Dabei spielt der Wiedererkennungswert bei einem Franchisesystem eine entscheidende Rolle. Damit dieser gewährleistet ist, gibt der Franchisegeber nicht nur die Unternehmensidentität vor, sondern oft auch Marketing, Management, Controlling, Vertrieb und Personalpolitik, wodurch die Arbeitsabläufe standardisiert werden.

Franchisevertrag

Der Franchisevertrag ist die rechtliche Grundlage eines Franchisesystems. Im Franchisevertrag werden die Rechte und Pflichten beider Parteien, also des Franchisegebers und des Franchisenehmers, festgehalten. Hierbei ist vor allem ist darauf zu achten, dass Rechte und Pflichten in einem fairen Verhältnis zueinander stehen und kein Ungleichgewicht entsteht. Ein Franchisevertrag sollte folgendermaßen aufgebaut sein:

  1. Einleitung
  2. Vertragsgegenstand
  3. Vertragsgebiet
  4. Pflichten des Franchisegebers
  5. Bei Bezugsverpflichtung: Warenein- und Warenverkauf
  6. Pflichten des Franchisenehmers
  7. Marketing
  8. Vertragsdauer / Kündigungsrecht
  9. Regelungen bei Streitigkeiten
  10. Widerrufsbelehrung

Zudem muss jeder Franchisevertrag individuell an das jeweilige Franchisesystem angepasst werden. Dies impliziert auch die Notwendigkeit zusätzlicher Elemente, die ebenfalls im Vertrag geregelt werden müssen.

Franchisesystem vs. Lizenzsystem

Franchisesystem

Beim Franchisesystem gehören vollständige und fortlaufende Unterstützung und Anleitung des Franchisenehmers zu den wesentlichen Pflichten des Franchisegebers. Dies garantiert eine gleichbleibende Qualität der Produkte und Dienstleistungen. Der „Kauf“ einer Franchise-Lizenz erfordert ein deutlich strafferes Konzept in den Bereichen Organisation, Management und Marketing. Zudem wird der Franchisenehmer stärker in das System integriert und wird dadurch ein Teil davon. Standardisierte Abläufe und Prozesse garantieren ein einheitliches Erscheinungsbild und ein ausgeprägtes Qualitätsmanagement.

Lizenzsystem

Dem gegenüber steht das Lizenzsystem. Hierbei wird dem Linzenznehmer das Nutzungsrecht gewerblicher Schutzrechte eingeräumt, wobei es sich meistens um eine geschützte Marke und/oder eine patentgeschützte Erfindung handelt. Im Gegensatz zum Franchisesystem verfügt ein Lizenzsystem weder über ein Dienstleistungs- noch über ein Marketingkonzept und der Einfluss des Lizenzgebers ist sehr begrenzt. Darüber hinaus übernimmt der Lizenzgeber keine „moralische Verantwortung“ für seine Lizenznehmer.

Master Franchising

Bei einem Master Franchise handelt es sich im Grunde um eine Methode zur Expansion eines Franchisesystems ins Ausland. Der Franchisegeber überträgt hierbei dem Master-Franchisenehmer das Recht und die Pflicht, zunächst einen Pilotbetrieb zu starten und nach erfolgreichem Betrieb auch einzelne Franchise-Lizenzen in seinem Land oder seiner Region zu verkaufen. Der Franchise Master übernimmt somit alle Funktionen eines Franchisegebers, auch die Erschaffung einer Systemzentrale. Für den Franchisegeber besteht der klare Vorteil darin, dass er durch den Franchise Master die Möglichkeit erhält, mit seinem Konzept in Länder und Regionen vorzudringen, in denen er sich selbst nur schwer etablieren könnte, u.a. durch fehlendes lokales Know-how. Auch hier zahlt der Master Franchisenehmer eine Eintrittsgebühr, gibt jedoch einen Teil der laufenden Gebühren an seinen Franchisegeber ab, wodurch sich beide Parteien die Franchisegebühren teilen.

Franchise Finanzierung

Wer sich mit Franchising selbstständig machen möchte, benötigt Kapital. Zum einen für die einmalige Eintrittsgebühr und zum anderen für die laufenden Franchise-Gebühren, die meistens vom Nettoumsatz abhängig sind, und in manchen Fällen auch für Werbekosten.

Bei der Finanzierung setzen Start-ups in der Regel auf einen Mix aus eigenen Mitteln und verschiedenen Formen von Fremdkapital, wobei eine marktübliche Eigenkapitalquote von rund 20 % der Gesamtinvestition vorausgesetzt wird. Neben seiner Zahlungsfähigkeit beweist der Neugründer vor allem, dass er bereit ist, selbst ein Risiko einzugehen. Neben Krediten von Instituten, die oft eigene Franchise-Abteilungen haben, bieten öffentliche Förderprogramme wesentliche finanzielle Unterstützung. Über die verschiedenen Möglichkeiten sollten sich interessierte Franchisenehmer im Voraus gründlich informieren und abwägen, welche Finanzierungsmöglichkeiten für sie in Frage kommen.